Gerne beantworten wir die wichtigsten Fragen direkt hier. Für detaillierte Fragen oder weiterführende Antworten stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Alle notwendigen Grundleistungen nach §12 des Sozialgesetzbuches werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen bzw. bezuschusst.
Dabei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss.
Dazu gehören z.B. folgende Behandlungen:
Bei Kassenbehandlungen, die mit besseren Materialien oder aufwändigeren Techniken durchgeführt werden, müssen Sie zuzahlen. Dazu gehören z.B. folgende Behandlungen:
Alle Behandlungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden dürfen, müssen Sie selbst zahlen.
Dazu gehören z.B. folgende Behandlungen:
Als Faustregel gilt: zweimal pro Jahr.
Je nach Patientenfall kann aber auch die Durchführung der Zahnreinigung vierteljährlich oder aber einmal pro Jahr empfohlen werden.